Betreuungskraft nach § 43 b (240 UE)
Als Betreuungskraft gem. § 43 b SGB XI kümmern Sie sich um Menschen, die zu einem großen Teil an Demenz erkrankt sind. Es handelt sich bei der Betreuungstätigkeit nicht um die pflegerische Versorgung, sondern um die Gestaltung des Alltagslebens. Sie lernen, Ihren Kunden Struktur zu geben und sie im Alltag anzuleiten, z. B. beim Kochen oder Ankleiden. Zusätzlich organisieren Sie gemeinsame Aktivitäten, um Ihre Kunden auch am sozialen Leben teilhaben zu lassen. Auf vielen Wegen wirken Sie dem Abbau der Fähigkeiten entgegen und sorgen dafür, dass alles zuhause in geregelten Bahnen läuft.
Sie sollten mitbringen: Viel Einfühlungsvermögen, Geduld und die Fähigkeit, Halt zu geben.
Die Qualifikation dauert ca. zwei Monate und umfasst 160 Stunden Theorie und ein Praktikum.