Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Der Bildungsgutschein wird für Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der beruflichen Eingliederung bei Arbeitslosigkeit, drohender Arbeitslosigkeit u. Ä. ausgehändigt. Die Notwendigkeit wird von der Agentur für Arbeit abgewogen. Voraussetzung für einen Antrag ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine dreijährige berufliche Tätigkeit.
Die Beschäftigtenförderung (WeGebAU) richtet sich an Geringqualifizierte und kann in Anspruch genommen werden, sofern eine Freistellung vom Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der Qualifizierung erfolgt. Eine ganze oder teilweise Erstattung der Lehrgangskosten sowie Zuschüsse zu zusätzlichen entstehenden Kosten sind möglich.
Förderung durch das Bildungsministerium
Die Bildungsprämie soll Erwerbstätige dabei unterstützen, durch Weiterbildungsmaßnahmen ihre beruflichen Chancen verbessern zu können. Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 Euro werden mit bis zu 50% gefördert.
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung
Eine Bezuschussung von Fort- und Weiterbildungen, insbesondere im Rahmen von Umschulungen aus gesundheitlichen Gründen, ist möglich. Die Förderungsfähigkeit wird unter Einbezug verschiedener Faktoren entschieden.
Steuerersparnisse
Bestimmte Lehrgangskosten können (unter Berücksichtigung der individuellen Einkommens- und Steuersituation) steuerlich geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden unter anderem Prüfungsgebühren, Seminargebühren, Fahrtkosten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.
Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gern oder sprechen Sie Ihre Sachbearbeiter bei den entsprechenden Behörden an!

